GENERELLE BEDINGUNGEN
PREISE
Die in der Preisliste genannten Preise sind ab 1 Februar 2015 bis zur Publikation der nächsten Preisliste gültig. Preise sind ohne Mehr- wertsteuer und halten keine Montage ein.
Alle vorangegangenen Preislisten werden durch diese neuen Preise ersetzt.
INFORMATION LIEFERUNGEN
Lieferkosten
- Kosten für Lieferung auf 1 Adresse (keine Lieferungen am Endverbraucher, Lieferungen nur in dem Land der Rechnungsadresse)
- Lieferungen in Deutschland:
-
- Aufträge mit Nettowert > 500,00 euro: frei Haus
- Aufträge mit Nettowert < 500,00 euro: 49,00 euro pro Lieferung
- Aufträge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gesammelt (Lieferzeit abhängig von der Verfügbarkeit aller Aufträge, die Teil des Sammelgut sind)
- Aufträge lieferbar aus Lager Antwerpen: 2 Wochen
- Aufträge nicht lieferbar aus Lager Antwerpen: 4-6 Wochen
- Im Falle von Anzahlungen und Vorkasse Rechnungen wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang in Produktion genommen. Lieferzeit beginnt nach Zahlungseingang.
GENERELLE VERKAUFSBEDINGUNGEN
- Mit der Bestätigung ihrer Bestellung treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Generellen Bedingungen wie auf dieser Seite gemeldet in kraft.
- Bestellungen können Sie schicken an orders@mng-papatya.com und werden bestätigt innerhalb 48 Stunden. Wann Sie keine Auftragsbestätigung empfangen haben innerhalb 48 Stunden, bitte kontaktieren Sie uns auf + 49 64 05 50 100 90 oder + 32 3 825 36 09.
- Wenn innerhalb 48 Stunden nach der Auftragsbestätigung keine Rückmeldung kommt erklärt der Vertragspartner somit automatisch sein Einverständnis. Die Wahren werden geliefert wie gemeldet in der Auftragsbestätigung.
- Bei Stornierung eines Auftrag werden min 20% Stornierungskosten angerechnet.
- Die Zahlungsbedingungen sind 14 Tage netto nach Erhalt der Originalrechnung, außer es wird anders vereinbart. Im Falle von Zahlungsverzug, werden alle aktuellen Aufträge blockiert. Für Aufträge mit einem Nettowert beginnend mit 3.000,00 euro ver- rechnen wir eine Anzahlung. Nach Bezahlung davon wird die Auftrag in Bestellung genommen. Anzahlungen und Vorkasse Rechnungen sind ohne Abzug (Skonto ect.) zahlbar.
- Alle Reklamationen müßen schriftlich und mit Bildern und Auftragsnummer angezeigt werden. Ein Transportschaden kann nur dann akzeptiert werden, wenn eine offizielle Anzeige über den Schaden schriftlich auf dem Lieferschein im Zuge der Lieferung vermerkt wurde.
- Einschränkungen, die als Folge von Rohstoff oder Produktionsprozessen auftreten, werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Beispiele hierfür sind: Kratzempfindlichkeit von Polycarbonat, Produktionsbedingte Oberflächenveränderungen (Schlieren etc.) bei Polycarbonat und Polypropylen, sichtbare Linien bei Polycarbonat, ...
WICHTIG
- Technische Details, Bilder und Farben in dieser Preisliste sind unverbindlich. Dargestellten Farben können von der Realität wegen der technischen Beschränkungen der Bildschirmanzeigen oder Beschränkungen der Drucklegung dieses Dokuments abweichen.
- Meet n Greet ist nicht für Druckfehler noch für irgendwelche Veränderungen in Farben, Materialien oder sonstige Änderungen durch den Hersteller verantwortlich.
ALGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN
Im Folgenden wird hierunter verstanden:
Auftragnehmer: Meet n Greet Deutschland GmbH. mit Sitz in 35321 Laubach-Freienseen, Am Gonterkirchener Weg 5 ,
eingetragen HRB 7252 Gieβen mit Geschäftsführer Danny Ritzen.
Vertrag: Die Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer Möbel an den
Auftraggeber verkauft oder aber Möbel nach den speziellen Wünschen des Auftraggebers anfertigt
oder anfertigen läβt;
Auftraggeber: Die vertragliche Gegenpartei des Auftragnehmers;
Lieferzeit: Die zwischen den Parteien Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarte Frist, innerhalb welcher die
vereinbarte Leistung geliefert werde sollte;
Parteien: Der Auftragnehmer und der Auftraggeber;
Produkt: Die durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber verkauften oder im Auftrag des Aufraggebers
angefertigten Möbel;
Artikel 1: Angebote
1.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
1.2 Spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Datum der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übermittelten
schriftlichen Bestätigung eines Auftrags kann der Auftraggeber den Auftrag stornieren oder ändern.
Artikel 2: Lieferzeit
2.1 Die Lieferzeit beginnt, sobald die Parteien über alle technischen Details des Auftrags zu einer Einigung gekommen sind,
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben, endgültige Zeichnungen usw. an den Auftragnehmer
übermittelt worden sind, die vereinbarte (Abschlag)Zahlung vom Auftragnehmer empfangen worden ist und alle
anderen Bedingungen erfüllt sind, die für die Ausführung des Auftrags nötig sind und die bei Abschluss des Vertrags
ausdrücklich festgelegt worden sind.
2.2 Der Auftragnehmer kann die Lieferzeit höchstens zweimal mit derselben Dauer verlängern, wenn die Lieferung innerhalb
der Lieferzeit als Folge von unvorhergesehenen Umständen, die dem Auftragnehmer nicht vorgeworfen werden
können, nicht möglich ist.
2.3 Unter unvorhergesehenen Umständen sind zu späte oder falsche Lieferung von Lieferanten und/oder Subunternehmern
des Auftragnehmers, Wetterverhältnisse, welche die rechtzeitige Zulieferung des Produkts oder der für die Anfertigung
davon benötigten Materialien behindern, Erdbeben, Brand, Verlust, Diebstahl oder Verlust von Material oder Geräten,
Straßenblockaden, Streiks, Arbeitsunterbrechungen und Import- oder Handelseinschränkungen zu verstehen.
2.4 Wenn die Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers dauerhaft für mehr als 6 Monate unmöglich ist, ist der Auftraggeber
berechtigt, den Vertag aufzulösen, solange noch keine Ausführung erfolgt ist, ohne dass die Parteien sich gegenseitig
irgendeine Schadensersatzleistung schuldig sind.
Artikel 3: Übergang des Risikos
3.1 Wenn die Parteien bezüglich eines fabrizierten Produkts eine Lieferung DAP („von Haus zu Haus») vereinbart haben, geht
das Risiko zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, wenn dieser das Produkt vom Transportunternehmen in
Empfang genommen hat.
3.2 Auftraggeber ist verpflichtet, das Produkt nach der Ablieferung durch das Transportunternehmen aus seiner
Verpackung zu entfernen und auf eventuelle Schäden zu überprüfen.
3.3 Beschädigungen am Produkt, die bei der im vorigen Punkt erwähnten Überprüfung festgestellt werden, müssen auf der
Annahmebescheinigung ausdrücklich und einzeln angegeben und dann spätestens am nächsten Werktag dem
Auftragnehmer gemeldet werden; falls dies ausbleibt, gehen diese Beschädigungen auf Rechnung und Risiko des
Auftraggebers.
3.4 Wenn die Parteien bezüglich fabrizierter Produkte eine Lieferung EX WORKS (ab Werk) vereinbart haben, geht das Risiko
zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, wenn die Produkte vor dem Transport an das Transportunternehmen
übergeben werden.
3.5 Wenn der Vertrag sich auf den Verkauf der durch den Auftragnehmer an einem durch den Auftraggeber angegebenen
Ort der anzufertigenden Produkte erstreckt, geht das Risiko auf den Auftraggeber über, sobald die Installationsarbeiten
abgeschlossen sind.
3.6 Nach einer angekündigten Inzahlungnahme bleibt das Risiko des in Zahlung genommenen Produkts solange beim
Auftraggeber, wie dieser das Produkt unter sich behält.
Artikel 4: Preisänderung
Wenn nach dem Datum, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde, vier Monate vergangen sind und die Erfüllung des Auftragnehmers
noch nicht abgeschlossen ist, ohne dass dem Auftragnehmer irgendein Vorwurf hierfür gemacht werden kann,
darf eine Erhöhung der preisbestimmenden Faktoren an den Auftraggeber weiterberechnet werden.
Artikel 5: Ablieferung des Werks
5.1 Das Produkt, das durch oder aufgrund des Auftragnehmers angefertigt oder installiert wird, wird als abgeliefert betrachtet,
wenn:
a. der Auftraggeber es als gut befunden hat;
b. das Werk durch den Auftraggeber ganz oder teilweise in Gebrauch genommen worden ist;
c. der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass das Produkt fertiggestellt ist und der Auftraggeber
nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich bekannt gibt, ob das Produkt für gut befunden
wurde oder nicht;
d. der Auftraggeber das Produkt aufgrund von kleinen Mängeln oder fehlenden Teilen, die innerhalb von dreißig Tagen
repariert oder nachgeliefert werden können, nicht für gut befunden hat und dies keinen Hinderungsgrund dafür
darstellt, das Produkt in Gebrauch zu nehmen.
5.2 Wenn der Auftraggeber das Produkt nicht für gut befindet, ist er verpflichtet, dies unter Angabe der Gründe dem
Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
5.3 Wenn der Auftraggeber das Produkt nicht für gut befindet, wird der dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben,
das Werk neu zu liefern. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten hierfür ohne Einschränkungen.
Artikel 6: Garantie
6.1 Der Auftragnehmer haftet für einen Zeitraum von 2 Jahr nach der (Ab)Lieferung für das Produkt.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen falscher oder unangemessener Nutzung des Produkts, worunter auf jeden
Fall Folgendes zu verstehen ist:
a. der nicht zweckgemäße Nutzen des Produkts;
b. die Aussetzung des Produkts gegenüber Kräften, Bewegungen, Behandlungen, Bearbeitungen und/oder anderen
Einflüsse, von denen der Benutzer weiß oder wissen sollte, dass das Produkt dagegen nicht widerstandsfähig ist;
c. der Nutzen des Produkts, der im Widerspruch mit den durch den Auftragnehmer mündlich oder schriftlich erteilten
Hinweise und (Gebrauchs)Anweisungen steht;
d. er Nutzen als Folge von falschen Anweisungen oder Empfehlungen des Auftraggeber an seine Abnehmer.
Artikel 7: Reklamationen
Der Auftraggeber kann wegen einem Mängel des Produkts keine Beschwerde mehr einlegen, wenn er nicht innerhalb von
vierzehn Tagen, nachdem er den Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich beim
Auftragnehmer mit Vorlage oder Zusendung eines Fotos reklamiert hat; dies gilt unbeschadet der in Artikel 3.3 formulierten
Pflicht.
Artikel 8: Nicht abgenommene Gegenstände
Ein Produkt, das nach Verstreichen der Lieferzeit nicht abgenommen wurde, steht dem Auftraggeber weiterhin zur Verfügung,
aber es wird vom Auftragnehmer auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers ein Pauschalbetrag in Höhe von 10,00
EURO pro benötigtem Quadratmeter Lagerraum pro Monat berechnet.
Artikel 9: Zahlung
9.1 Vorschüsse sollten innerhalb von 8 Tagen und reguläre Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
erfolgen, außer wenn etwas anderes vereinbart worden ist.
9.2 Die gesamte Forderung zur Bezahlung ist unmittelbar fällig, sobald:
a. die in Artikel 9.1 angegebene Zahlungsfrist überschritten ist;
b. für den Auftraggeber der Konkurs oder Zahlungsvergleich beantragt worden ist,
c. die Pfändung von Gegenständen oder Forderungen des Auftraggebers unter dem Auftragnehmer erfolgt ist;
d. der Auftraggeber (Gesellschaft) aufgelöst ist oder liquidiert hat;
e. der Auftraggeber (natürliche Person) entmündigt wurde oder verstorben ist.
9.3 Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist verstrichen ist, ohne dass die Zahlung des gesamten zu dem Zeitpunkt fälligen
Betrags stattgefunden hat, ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zinsen schuldig. Die Zinsen betragen 1% pro Monat,
wobei ein Teil eines Monats als ein voller Monat berücksichtigt wird.
9.4 Bei Ausbleiben der Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine
Vergütung für außergerichtliche Kosten in Höhe eines Mindestbetrags von 50,00 EURO schuldig.
Die Kosten werden auf der Grundlage der folgenden Tabelle berechnet:
auf die ersten 3.000,00 EURO 15%
auf den übersteigenden Betrag bis 6.000,00 EURO 10%
auf den übersteigenden Betrag bis 15.000,00 EURO 8%
auf den übersteigenden Betrag bis 60.000,00 EURO 5%
auf den übersteigenden Betrag ab 60.000,00 EURO 3%
9.5 Wenn dem Auftragnehmer in einem Gerichtsverfahren Recht gegeben wird, gehen alle Kosten, die er im Zusammenhang
mit diesem Verfahren aufgewendet hat, auf Rechnung des Auftraggebers.
Artikel 10: Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
10.1 Nach der Lieferung bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der gelieferten Gegenstände, solange der Auftraggeber:
a. dem Auftragnehmer noch irgendeinen Betrag aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag schuldet;
b. Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Verträge ergeben, wie Zinsen und Kosten,
nicht bezahlt hat.
10.2 Sobald der Auftragnehmer sich auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen hat, kann er die gelieferten Gegenstände
zurückholen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zu erlauben, den Ort zu betreten, an dem diese
Gegenstände sich befinden, und die Gegenstände mitzunehmen.
Artikel 11: Auflösung
Wenn der Auftraggeber den Vertrag auflösen möchte, ohne dass von Unzulänglichkeiten des Auftragnehmers die Rede ist
und der Auftragnehmer hiermit einverstanden ist, wird der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Der Auftragnehmer
hat in diesem Fall das Recht auf die Vergütung aller Vermögensschäden, sowie erlittenen Verlust, Gewinnausfall und
entstandene Kosten.
Artikel 12: Geltendes Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das deutsche Recht.
12.2 Ausschließlich die Handelskammer in Giessen ist befugt, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus
diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, zur Kenntnis zu nehmen.